IT-Recht

Das IT-Recht – das Recht der Informationstechnologien – , auch Internetrecht oder Onlinerecht genannt, regelt die rechtlichen Probleme, die bei der Verwendung des Internets entstehen. Es umfasst mit E-Commerce z.B. den Vertragsschluss und Handel im Internet und deren Besonderheiten sowie die besonderen Informationspflichten, welche dabei zu beachten sind. Gleichzeitig gehören auch Teile des Urheber- und Wettbewerbsrechts dazu. Neben weiteren Rechtsgebieten ist ebenfalls das Datenschutzrecht zu beachten.

Wir unterstützen Sie, wenn Sie Ihre Webseite oder Ihren Onlineshop auf Rechtssicherheit überprüfen möchten und informieren Sie über alle notwendigen Angaben. Gleiches gilt für Verträge und AGB, die auf den Onlinehandel zugeschnitten sind. Softwarerechtliche und medienrechtliche Fragen beantworten wir ebenfalls. Auch in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten erhalten Sie eine umfassende Rechtsberatung. Haben Sie Fragen zu Urheberrechten oder eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten, nehmen wir uns ebenfalls gern der Sache an.

Bundesgesetzblatt IT-Recht

Unsere Kompetenzfelder

Zu unseren Kompetenzen innerhalb des IT-Rechts zählen u.a.

  • Erstellung, Überarbeitung und Überprüfung von Verträgen
  • Vertragsverstöße
  • Erstellung, Überarbeitung und Überprüfung von AGB
  • Erstellung, Überarbeitung und Überprüfung von Nutzungsbedingungen
  • Kaufrecht
  • Werkvertragsrecht
  • Vertragsverstöße
  • Immaterialgüterrecht
  • Datenschutzrecht
  • Urheberrecht
  • Wettbewerbsrecht
  • einstweiliger Rechtsschutz wie z.B. einstweilige Verfügungen
  • Strafrecht mit IT-Bezug

So läuft eine internetrechtliche Betreuung mit uns

  • Bei einem Beratungstermin, der auch telefonisch oder digital durchgeführt werden kann, schildern Sie uns Ihr Problem. Gemeinsam erörtern wir sodann die Lage. Eine erste Einschätzung können wir oft schon zu diesem Zeitpunkt abgeben.
  • Die weiteren Schritte gestalten sich je nach Sachlage. Wenn ein Vertrag oder AGB erstellt werden sollen, lassen wir Ihnen zeitnah einen ersten Entwurf zukommen. Während der Erstellung orientieren wir uns an Ihren Wünschen und Vorstellungen und setzen diese im Rahmen des rechtlich Möglichen um. Wir erstellen auch die im Onlinehandel notwendigen Belehrungen und Informationen. Geht es um Vertragsverstöße, kann ein außergerichtliches, anwaltliches Schreiben an den Vertragspartner anzufertigen sein.
  • Sollten Sie aufgrund einer vertraglichen oder gesetzlichen Regelung in Anspruch genommen werden, wehren wir uns für Sie gegen diese Inanspruchnahme.
  • Sofern außergerichtlich keine zufrieden stellende Lösung erreicht werden kann, vertreten wir Sie auch vor Gericht. Dies gilt auch im Falle der Verteidigung gegen eine erhobene Klage.

Ihr Ansprechpartner für IT-Recht

Kathrin Cuber
Rechtsanwältin
Kathrin Cuber