Das Vertragsrecht ist dem Zivilrecht zuzuordnen. Es beschäftigt sich mit privatrechtlichen Verträgen und den Beziehungen zwischen den Vertragsparteien. Hierunter fallen z.B. das Zustandekommen und die Abwicklung von Verträgen, aber auch die Folgen einer Verletzung gesetzlicher oder vertraglich vereinbarter Vorschriften.
Wir entwerfen und überarbeiten Verträge nach Ihren Wünschen oder überprüfen bereits vorhandene Verträge für Sie. Ebenso helfen wir Ihnen, vertraglich vereinbarte Regelungen durchzusetzen und sind für Sie da, wenn die andere Vertragspartei gegen den Vertrag verstößt.
Zu unseren Kompetenzen innerhalb des Vertragsrechts zählen u.a.