Vertragsrecht

Das Vertragsrecht ist dem Zivilrecht zuzuordnen. Es beschäftigt sich mit privatrechtlichen Verträgen und den Beziehungen zwischen den Vertragsparteien. Hierunter fallen z.B. das Zustandekommen und die Abwicklung von Verträgen, aber auch die Folgen einer Verletzung gesetzlicher oder vertraglich vereinbarter Vorschriften.

Wir entwerfen und überarbeiten Verträge nach Ihren Wünschen oder überprüfen bereits vorhandene Verträge für Sie. Ebenso helfen wir Ihnen, vertraglich vereinbarte Regelungen durchzusetzen und sind für Sie da, wenn die andere Vertragspartei gegen den Vertrag verstößt.

Bundesgesetzblatt Vertragsrecht

Unsere Kompetenzfelder

Zu unseren Kompetenzen innerhalb des Vertragsrechts zählen u.a.

  • Erstellung, Überarbeitung und Überprüfung von Verträgen
  • Erstellung, Überarbeitung und Überprüfung von AGB
  • Kaufrecht
  • Werkvertragsrecht
  • IT-Recht
  • Internetrecht
  • privates Baurecht
  • Vertragsstrafen
  • Vertragsverstöße
  • Kündigung
  • Beendigung von Verträgen

So läuft eine vertragsrechtliche Betreuung mit uns

  • Im Rahmen der Erstberatung schildern Sie uns Ihr Problem und wir besprechen gemeinsam die Lage.
  • Die weiteren Schritte hängen vom jeweiligen Fall ab. Soll ein Vertrag oder AGB erstellt werden, senden wir Ihnen einen ersten Entwurf zu. Während der Erstellung beziehen wir Ihre Wünsche und Vorstellungen mit ein und setzen diese im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten um. Geht es um Vertragsverstöße, kommt ein außergerichtliches, anwaltliches Schreiben an den Vertragspartner in Betracht.
  • Falls Sie aufgrund einer vertraglichen oder gesetzlichen Regelung in Anspruch genommen werden sollen, gehen wir für Sie gegen diese Inanspruchnahme vor
  • Sofern außergerichtlich keine zufrieden stellende Lösung erreicht werden kann, vertreten wir Sie selbstverständlich auch vor Gericht. Gleiches gilt, wenn Sie sich gegen eine erhobene Klage verteidigen möchten.
  • Wir betreuen Sie solange, bis die gewünschten Texte fertiggestellt bzw. das Verfahren vollständig abgeschlossen ist.

Ihre Ansprechpartner für Vertragsrecht

Kathrin Cuber
Rechtsanwältin
Kathrin Cuber
Uwe Schumacher
Rechtsanwalt
Uwe Schumacher

FAQ zu Vertragsrecht

Was fällt unter Vertragsrecht?

Das Vertragsrecht umfasst alle rechtlichen Regelungen, die bei Abschluss, Durchführung und Beendigung von Verträgen gelten.

Welches Gesetz regelt das Vertragsrecht?

In Deutschland wird das Vertragsrecht überwiegend im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt.

Welche Art von Verträgen gibt es?

Es gibt zahlreiche Arten von Verträgen, darunter Kaufverträge, Mietverträge, Arbeitsverträge, Dienstleistungsverträge und Werkverträge.

Was gibt es für Vertragsformen?

Verträge können z.B. schriftlich oder mündlich abgeschlossen werden. Es gibt Vertragsarten, bei denen die Schriftform zwingend vorgeschrieben ist.

Wieviel kostet eine Beratung im Vertragsrecht?

Die Kosten für eine Beratung im Vertragsrecht können je nach Anwalt und Umfang der Beratung variieren. Bei uns kostet eine Erstberatung 69,00 €. Bei umfangreicheren Sachverhalten können höhere Kosten entstehen.