Verkehrsrecht

Das Verkehrsrecht setzt sich aus verschiedenen Rechtsgebieten und Verordnungen zusammen. Es regelt sowohl den alltäglichen Verkehr als auch Sanktionen für Zuwiderhandlungen gegen die betreffenden Vorschriften.

Wir beraten Sie, wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben oder Ihnen der Entzug des Führerscheins droht. Auch als Beteiligter an einem Verkehrsunfall erhalten Sie bei uns kompetente Hilfe. Wir kümmern uns ebenfalls um die Regulierung eines entstandenen Schadens.

Bundesgesetzblatt Verkehrsrecht

Unsere Kompetenzfelder

Zu unseren Kompetenzen innerhalb des Verkehrsrechts zählen u.a.

  • Verkehrsstrafrecht
  • Verkehrszivilrecht
  • Straßenverkehrsrecht
  • Fahrerlaubnisrecht
  • Führerscheinentzug
  • Bußgelder
  • Verkehrsunfälle und Unfallrecht
  • Schmerzensgeld
  • Kfz-Schäden
  • Straßenrecht

So läuft eine verkehrsrechtliche Betreuung mit uns

  • Sie suchen uns auf zu einem Beratungstermin, in dem Sie uns Ihr Problem schildern und wir die Lage erörtern. Eine erste Einschätzung können wir oft schon zu diesem Zeitpunkt abgeben.
  • Die weiteren Schritte hängen vom jeweiligen Sachverhalt ab. Bei Bedarf nehmen wir Kontakt zur zuständigen Polizeidienststelle auf oder kontaktieren den gegnerischen Versicherer. Es kommt aber auch ein außergerichtliches, anwaltliches Schreiben an einen Beteiligten in Betracht. Bei Sachschäden an Kfz wird ggf. ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens zur Schadensermittlung beauftragt.
  • Wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben, gehen wir für Sie gegen diesen vor.
  • Sofern Ihr Schaden außergerichtlich nicht reguliert wird, vertreten wir Sie natürlich auch vor Gericht. Gleiches gilt, wenn Sie von einem Unfallgegner in Anspruch genommen werden und sich dagegen wehren möchten.

Ihr Ansprechpartner für Verkehrsrecht

Uwe Schumacher
Rechtsanwalt
Uwe Schumacher