Das Vertragsrecht ist dem Zivilrecht zuzuordnen. Es beschäftigt sich mit privatrechtlichen Verträgen und den Beziehungen zwischen den Vertragsparteien. Hierunter fallen z.B. das Zustandekommen und die Abwicklung von Verträgen, aber auch die Folgen einer Verletzung gesetzlicher oder vertraglich vereinbarter Vorschriften.
Wir entwerfen und überarbeiten Verträge nach Ihren Wünschen oder überprüfen bereits vorhandene Verträge für Sie. Ebenso helfen wir Ihnen, vertraglich vereinbarte Regelungen durchzusetzen und sind für Sie da, wenn die andere Vertragspartei gegen den Vertrag verstößt.
Zu unseren Kompetenzen innerhalb des Vertragsrechts zählen u.a.
Das Vertragsrecht umfasst alle rechtlichen Regelungen, die bei Abschluss, Durchführung und Beendigung von Verträgen gelten.
In Deutschland wird das Vertragsrecht überwiegend im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt.
Es gibt zahlreiche Arten von Verträgen, darunter Kaufverträge, Mietverträge, Arbeitsverträge, Dienstleistungsverträge und Werkverträge.
Verträge können z.B. schriftlich oder mündlich abgeschlossen werden. Es gibt Vertragsarten, bei denen die Schriftform zwingend vorgeschrieben ist.
Die Kosten für eine Beratung im Vertragsrecht können je nach Anwalt und Umfang der Beratung variieren. Bei uns kostet eine Erstberatung 69,00 €. Bei umfangreicheren Sachverhalten können höhere Kosten entstehen.