Strafrecht

Das Strafrecht umfasst Regelungen, die Straftaten und das Strafverfahren betreffen.

Wir beraten Sie, wenn gegen Sie ein Ermittlungsverfahren geführt wird oder Sie bereits einen Strafbefehl erhalten haben. Auch wenn gegen Sie eine Anklage erhoben werden soll, stehen wir Ihnen zur Seite. Selbstverständlich unterstützen wir Sie auch, wenn Sie Opfer einer Straftat geworden sind.

Bundesgesetzblatt Strafrecht

Unsere Kompetenzfelder

Zu unseren Kompetenzen innerhalb des Strafrechts zählen u.a.

  • Jugendstrafrecht
  • Verkehrsstrafrecht
  • Strafbefehlsverfahren
  • Wahl- und Pflichtverteidigung
  • Vermögensdelikte
  • Vertretung als Nebenkläger

So läuft eine strafrechtliche Betreuung mit uns

  • Sie suchen uns auf zu einem Beratungstermin, in dem Sie uns Ihr Problem schildern und wir die Lage erörtern. Eine erste Einschätzung können wir oft schon zu diesem Zeitpunkt abgeben. Dieser Beratungstermin kostet 69,00 €, welche im Falle einer Mandatserteilung verrechnet werden.
  • Die weiteren Schritte hängen vom jeweiligen Sachverhalt ab. Oft wird erst einmal Akteneinsicht in die Ermittlungsakten beantragt. Bei Bedarf nehmen wir Kontakt zur zuständigen Staatsanwaltschaft oder Polizeidienststelle auf.
  • Sofern gegen Sie Anklage erhoben werden soll, vertreten wir Sie natürlich auch vor Gericht. Gleiches gilt, wenn Sie bereits einen Strafbefehl erhalten haben und gegen diesen vorgehen möchten. Sind Sie Opfer einer Straftat geworden, vertreten wir Sie auch als Nebenkläger gerichtlich. Stets begleiten wir Sie, bis das Verfahren beendet ist.

Ihr Ansprechpartner für Strafrecht

Uwe Schumacher
Rechtsanwalt
Uwe Schumacher