Erbrecht

Das Erbrecht als Teil des Zivilrechts umfasst zum einen das Recht des Erblassers, Verfügungen über sein Eigentum und andere Rechte zum Eintritt seines Todes zu regeln. Andererseits beschäftigt sich das Erbrecht auch mit den Rechten der Hinterbliebenen – der Erben.

Wir sind Ihre Rechtsanwälte im Erbrecht, wenn Sie eine testamentarische oder erbvertragliche Regelung treffen möchten. Auch, wenn es einen Erbfall in Ihrer Familie gab und Sie sich fragen, wie es weitergeht, sind Sie bei uns an der richtigen Adresse.

Bundesgesetzblatt Erbrecht

Unsere Kompetenzfelder

Zu unseren Kompetenzen innerhalb des Erbrechts zählen u.a.:

  • gesetzliche Erbfolge
  • Gestaltungsmöglichkeiten bei Testamenten und Erbverträgen
  • Pflichtanteil und Pflichtteilsrecht
  • Besonderheiten bei Ehepartnern
  • Berliner Testament
  • Beratung über Annahme oder Ausschlagung einer Erbschaft
  • Erbauseinandersetzung
  • Vergleiche unter Erben

So läuft eine erbrechtliche Betreuung mit uns

  • Sie suchen uns auf zu einem Beratungstermin, in dem Sie uns Ihr Problem schildern und wir die Lage erörtern. Eine erste Einschätzung können wir oft schon zu diesem Zeitpunkt abgeben.
  • Die weiteren Schritte hängen vom jeweiligen Sachverhalt ab. Ist eine notarielle Beurkundung notwendig, führt unsere Rechtsanwältin und Notarin mit Amtssitz in Bönen Angelika Flechsig diese gerne für Sie durch.
  • In anderen Fällen kommt z.B. ein außergerichtliches, anwaltliches Schreiben an einen anderen Beteiligten in Betracht.
  • Wenn außergerichtlich keine Klärung erreicht werden kann, vertreten wir Sie selbstverständlich auch vor Gericht. Gleiches gilt, wenn Sie sich gegen eine bereits erhobene Klage verteidigen möchten.

Ihr Ansprechpartner für Erbrecht

Uwe Schumacher
Rechtsanwältin und Notarin
Angelika Flechsig