Das Erbrecht als Teil des Zivilrechts umfasst zum einen das Recht des Erblassers, Verfügungen über sein Eigentum und andere Rechte zum Eintritt seines Todes zu regeln. Andererseits beschäftigt sich das Erbrecht auch mit den Rechten der Hinterbliebenen – der Erben.
Wir sind Ihre Rechtsanwälte im Erbrecht, wenn Sie eine testamentarische oder erbvertragliche Regelung treffen möchten. Auch, wenn es einen Erbfall in Ihrer Familie gab und Sie sich fragen, wie es weitergeht, sind Sie bei uns an der richtigen Adresse.
Zu unseren Kompetenzen innerhalb des Erbrechts zählen u.a.: