Familienrecht

Das Familienrecht ist Teil des Zivilrechts und regelt die Ehe und ihre Rechtswirkungen, wozu z.B. auch die Folgen einer Scheidung gehören. Ebenso werden dort Regelungen zur Verwandtschaft und zum Unterhalt getroffen. Weiterhin sind vom Familienrecht auch die Beziehungen zwischen Eltern und Kind erfasst.

Wir kümmern uns mit umfangreichem Fachwissen um Ihre Belange aus den genannten Bereichen.

Bundesgesetzblatt Familienrecht

Unsere Kompetenzfelder

Zu unseren Kompetenzen innerhalb des Familienrechts zählen u.a.:

  • Eheverträge
  • Unterhaltsrecht
  • Scheidungen
  • Versorgungsausgleich
  • einstweilige Verfügungen
  • Sorgerecht

So läuft eine familienrechtliche Betreuung mit uns

  • Im Rahmen eines Beratungstermins, in welchem Sie uns Ihr Problem schildern und wir die Lage erörtern, können wir oft schon eine erste Einschätzung abgeben. Der Termin zur Erstberatung kostet 69,00 €, welche im Falle einer Mandatserteilung verrechnet werden.
  • Die weiteren Schritte hängen vom jeweiligen Sachverhalt ab. Es kommt z.B. ein außergerichtliches, anwaltliches Schreiben an einen anderen Beteiligten in Betracht.
  • Wenn außergerichtlich keine Klärung erreicht werden kann, vertreten wir Sie selbstverständlich auch vor Gericht. Gleiches gilt, wenn Sie sich gegen eine bereits erhobene Klage verteidigen möchten.

Ihr Ansprechpartner für Familienrecht

Uwe Schumacher
Rechtsanwältin und Notarin
Angelika Flechsig